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Recht und Literatur: Materialität. Formen und Prozesse gegenseitiger Vergegenständlichung

Europe/Berlin
https://wwu.zoom.us/j/94361893534 (Zoom)

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Zoom

Beschreibung

Literatur macht nicht selten Recht zu ihrem Gegenstand, und Recht regelt Literatur auf vielfältige Weise. Diese gegenseitige Vergegenständlichung, zusammengefasst unter dem Begriff der "Materialität", geschieht in verschiedenen Formen und erfüllt unterschiedliche Funktionen. Daraus ergibt sich eine Fülle von Fragen zur normativen Qualität des Rechts und zu den kulturellen Reflexionsleistungen der Literatur. Es kann aber auch konkreter gefragt werden nach der Rechtsförmigkeit des Fiktiven, der narrativen Ordnung von Rechtstexten, der historischen Wandelbarkeit des Verhältnisses von Recht und Literatur oder den rechtlichen Bedingungen der Produktion und Distribution des 'Kulturgutes' Buch. Der Round Table unternimmt den Versuch, anhand der besonderen Probleme allgemeine Überlegungen zur Korrelation von Recht und Literatur anzustellen.

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    • 09:00 11:00
      Panel 1: Literatur im Spannungsfeld von Kreativität, Ökonomie und Recht 2h

      Das Panel 1 betrachtet aus interdisziplinärer Perspektive das „Spannungsfeld Literatur“, das schon immer durch die Wechselbeziehungen von Kreativität, Ökonomie und Recht bestimmt wurde. Im Mittelpunkt des Panels stehen die rechtlichen und ökonomischen Bedingungen im deutschen Buchmarkt. Ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Verlage, des Buchhandels und der Literaturagenturen sollen diskutiert werden. Die Panelisten geben mit ihren Berichten und Stellungnahmen aus der Praxis nicht nur ihre Sichtweise wieder, sondern suchen Antworten auf zentrale Fragen zum Literaturbetrieb in einem besonders regulierten Kreativmarkt, der wie alle anderen Märkte den Herausforderungen des digitalen Wandels ausgesetzt ist.

      Sprecher: Rainer Dresen (Verlagsgruppe Penguin Random House), Kerstin Gleba (Verlag Kiepenheuer & Witsch), Heinke Hager (Literaturagentur Graf & Graf), Heinrich Riethmüller (Buchhandlung Osiander)
    • 11:00 11:15
      Pause 15m
    • 11:15 12:00
      Projekt Enzyklopädie: Material und Werk im Urheberrecht 45m

      Der Materialbegriff wird im Urheberrecht kaum verwendet, er taucht lediglich als übergreifende Kategorie für urheberrechtlich geschützte Werke und andere, nicht als Werk geltende, Schutzgegenstände der Leistungsschutzrechte auf. Einer der Konflikte, die das Urheberrecht zu regeln sucht, ergibt sich regelmäßig, wenn ein Urheber das urheberrechtlich geschützte Werk eines anderen als Material für sein eigenes Werk benutzt. Zur Regelung dieses Konflikts hat die deutsche Rechtsprechung seit dem 19. Jh. eine Unterscheidung zwischen „unfreien“ Nachahmungen bzw. Bearbeitungen des vorbestehenden Werkes und neuen Werken, die in „freier Benutzung“ eines oder mehrerer vorbestehender Werke geschaffen wurden, erarbeitet, die in §§ 23, 24 UrhG kodifiziert ist, demnächst jedoch durch ein anderes System positiv bestimmter Ausnahmetatbestände (Karikatur, Parodie, Pastiche) ersetzt werden soll. Wie verändert das den Zugriff der Urheber auf ihr Material?

      Sprecher: Dr. Eberhard Ortland (Universität Münster)
    • 12:00 13:00
      Mittagspause 1 h
    • 13:00 14:30
      Panel 2: Kontroversen der Vergegenständlichungsprozesse von Literatur im Recht 1 h 30m

      In diesem Panel heißt es, die Vergegenständlichung von Literatur im Recht und die damit einhergehenden Kontroversen und Problematiken ins Blickfeld zu rücken. Die grundlegende Frage des Panels ist diejenige nach der Befassung und Materialisierung literarischer Texte durch Gerichte (bekanntes Beispiel: das Romanverbot von Maxim Billers Esra) und nach der Auslegung (fiktionaler) Literatur vor dem Hintergrund der Rechtspraxis wie auch der Rechtswissenschaft. Ein Kernproblem dieser Auseinandersetzung bildet hierbei die Fiktionalität literarischer Texte. Mit ihr werden die jeweiligen, allen voran hermeneutischen, Divergenzen als Konsequenz eines Vergegenständlichungsprozesses sichtbar.

      Sprecher: Prof. Ino Augsberg (Universität Kiel), Prof. Tilmann Köppe (Universität Göttingen)
      • Richten müssen über etwas, das man nicht bestimmen darf. Das Definitionsdilemma der Kunstfreiheit 30m
        Sprecher: Prof. Ino Augsberg
      • Fiktion, Referenz und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten 30m
        Sprecher: Prof. Tilmann Köppe
    • 14:30 14:45
      Pause 15m
    • 14:45 16:15
      Panel 3: Materialisierte Gerichtsprozesse: Dimensionen der Vergegenständlichung von Recht im Pitaval 1 h 30m

      Recht, Verfahren und Gerichtsbarkeit sind das historisch-faktische und in der Form von Gerichtsakten authentische Material der ‚Pitavalgeschichten‘. Sie gehen auf François Gayot de Pitaval und seine Sammlung Causes célèbres et interessantes zurück (Paris 1734–1743, 20 Bände). Da Pitaval keine fiktional-autonomen Geschichten erzählt, sondern berühmte Gerichtsverhandlungen und ihre materiale Überlieferung zu seinem Gegenstand macht, übernimmt er eine Perspektivierung von Welt, die primär durch die historische Rechtspraxis, durch definierte Straftatbestände und geltende Verfahrensordnungen vorgeprägt ist. Als Literat formt Pitaval sein Material belletristisch um. Zugleich treibt ihn als Jurist der aufklärerisch-didaktische Impetus, in die Funktionsweise des Prozesswesens und in die Motivation der einzelnen Verfahrensschritte einzuführen. Seine Texte sollen ‚interessant‘, also spannend und unterhaltsam sein, sie bleiben dabei aber dem rechtlichen Normsystem verpflichtet und möchten daher auch insofern ‚interessieren‘, als eine rechtliche Grundbildung im Interesse der Leserinnen und Leser ist. Die Sektion möchte den Prozess dieser Vergegenständlichung historischer Gerichtspraxis auch im Blick auf weitere literaturgeschichtliche Entwicklungen nachzeichnen und theoretisch durchdringen.

      Sprecher: Dr. Christian Meierhofer (Universität Bonn), Prof. Katrin Trüstedt (Yale University)
      • Französische Rechtssachen und deutsche Schreibart. Zu Materialbezug und Übersetzungspraxis im 'Pitaval' 30m
        Sprecher: Dr. Christian Meierhofer
      • Wer spricht, für wen? Verfahren der Vertretung in Schillers Pitaval 30m
        Sprecher: Prof. Katrin Trüstedt
    • 16:15 16:30
      Pause 15m
    • 16:30 18:00
      Panel 4: Vergegenständlichungsprozesse von Recht und Literatur bei J.D.H. Temme 1 h 30m

      In diesem Panel sollen der Begriff der ‚Materialität‘ und die verschiedenen Formen von ‚Vergegenständlichung‘ der Interrelation von Recht und Literatur am Thema des Teilprojekts A 04 überprüft werden. Jodocus Donatus Hubertus Temme (1798-1881) steht mit seiner doppelten Profession als Jurist und Lehrbuchautor sowie als (Kriminal-)Schriftsteller paradigmatisch für den Projektbereich A, insofern die verhandelten ‚Fälle‘ zwischen juristischen Exempla und literarischen Konfigurationen changieren. Die beiden komplementären Vorträge beleuchten das Verhältnis von literarischem und juristischem Werk Temmes anhand zentraler Unterscheidungssemantiken (im Hinblick auf Recht, Moral, Anthropologie) und befragen es auf ihre Interferenzen.

      Sprecher: Prof. Andreas Blödorn (Universität Münster), Johannes Ueberfeldt (Universität Münster)
      • Vergegenständlichung rechtlicher Aspekte in Temmes Kriminalgeschichten 30m
        Sprecher: Prof. Andreas Blödorn
      • Vergegenständlichung literarischer Figurationen in Temmes juristischem Werk 30m
        Sprecher: Johannes Ueberfeldt